Privatgutachten und Beratung
Insbesondere zu den folgenden Anlässen zur Unternehmensbewertung können wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Ausgleich bringen:
- Unternehmenskauf bzw. –verkauf
- Kauf bzw.- Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
- Wertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer